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Es besteht Einvernehmen, die Nachhaltigkeit im Bereich der Stadt Melsungen zu
erhöhen.
Der Magistrat wird daher beauftragt, ein Nachhaltigkeitsprogramm aufzulegen
und als Vorlage ins Parlament zu geben.

Die Vereinten Nationen haben 2015 im Rahmen der Agenda 2030 Ziele für eine
nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) verabschiedet.
Dementsprechend hat sich die Bundesregierung 2017 – bei der Weiterentwicklung der
Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (bis dahin „Nationale Nachhaltigkeitsstrategie“
genannt) – systematisch an den SDGs orientiert. Darüber hinaus hat auch ein Großteil
der Bundesländer Nachhaltigkeitsstrategien entwickelt oder weiterentwickelt, die
zumindest zum Teil an den SDGs ausgerichtet sind. Schließlich arbeitet eine
wachsende Zahl deutscher Kommunen an Nachhaltigkeitskonzepten mit dem Ziel,
einen Beitrag zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele zu leisten.
Insgesamt betrachtet kommt den Kommunen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der
Agenda 2030 mit den 17 SDGs zu. Städte, Kreise und Gemeinden können dabei
Beiträge für alle 17 SDGs leisten, wenn auch nicht immer für alle Unter- bzw. Teilziele.
Lars G. Kühn
Fraktionsvorsitzender
Heiligenbergstr. 16
34212 Melsungen
Telefon: 0 56 62/93 18 41
Mobil: 01 72-56 43 71 4
 cdufraktionmeg@yahoo.de
Melsungen, 07.07.2021
Die 17 Ziele sind Armut in jeder Form und überall beenden (1), Ernährung weltweit
sichern (2), Gesundheit und Wohlergehen (3), Hochwertige Bildung weltweit (4),
Gleichstellung von Frauen und Männern (5), Ausreichend Wasser in bester Qualität (6),
Bezahlbare und saubere Energie (7), Nachhaltig wirtschaften als Chance für alle (8),
Industrie, Innovation und Infrastruktur (9), weniger Ungleichheiten (10), Nachhaltige
Städte und Gemeinden (11), Nachhaltig produzieren und konsumieren (12), Weltweit
Klimaschutz umsetzen (13), Leben unter Wasser schützen (14), Leben an Land (15),
Starke und transparente Institutionen fördern (16) und Globale Partnerschaft (17).
Für die CDU Fraktion sollten im Schwerpunkt die öffentliche Daseinsvorsorge (Punkt 3)
und die nachhaltige Stadt (Punkt 11) bearbeitet werden. Weiter kommen für ein
städtisches Nachhaltigkeitsprogramm aber auch die Punkte 1, 6, 8, 12 und 16 infrage.

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