Knöllchen-Affäre in Melsungen: Jetzt meldet sich der Bürgermeister zu Wort
Der Melsunger Bürgermeister Dieter Runzheimer hat zur Strafzettel-Affäre mit einer Presseerklärung zu Wort gemeldet, die wir hier im Wortlaut wiedergeben.
Im Juni vergangenen Jahres rief ein Bürger bei mir an, um sich wegen eines gegen ihn ergangenen Ordnungswidrigkeitsverfahren zu beklagen. Bei dem Bürger handelt es sich um einen Mitarbeiter der Ev. Kirchengemeinde, der mir persönlich bekannt ist.
Er schilderte mir folgenden Fall: Bei den Arbeiten auf einer Rasenfläche der Kirchengemeinde habe er einen Anhänger zur Aufnahme des Grasschnittes auf dem Bürgersteig geparkt. Aufgrund dieses Vorgangs sei gegen die Kirchengemeinde als Halter des Fahrzeugs ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden.
Der Anrufer fühlte sich ungerecht behandelt, da der Anhänger nur für die Aufnahme des Grasschnittes dort gestanden habe. Ich erklärte ihm, dass das Parken auf dem Bürgersteig verboten sei, dass ich aber, wie ich es immer in solchen Fällen tue, mich bei den Ordnungspolizisten über den Sachverhalt informieren werde und ihn dann nochmal zurückrufe.
Auf meine Nachfrage beim Ordnungsamt erklärte mir der stellvertretende Amtsleiter, nachdem er sich bei einem der Ordnungspolizisten über den Sachverhalt erkundigt hatte, folgendes: „Unsere Ordnungspolizeibeamten haben den Führer des Fahrzeugs an am 24.5.2011 zunächst mündlich ermahnt und ihn aufgefordert, den Anhänger sofort zu entfernen. Und sind dann, nachdem sie einen anderen Bereich kontrolliert hatten, nach etwa zehn Minuten wieder zurückgekommen. Der Anhänger habe noch immer dort auf dem Bürgersteig gestanden. Dann haben sie die Daten aufgenommen und ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.“
Diese Auskunft spiegelte in meinen Augen ein geradezu vorbildliches Verhalten unserer Ordnungspolizisten wider. Daraufhin rief ich den Bürger zurück. Da er mir persönlich bekannt ist, habe ich ihm in aller Deutlichkeit etwa folgendes gesagt: „Herr X. hier nehmen wir überhaupt nichts zurück. Sie wurden ja sogar vorher von meinen Mitarbeitern extra ermahnt und haben dann den Anhänger trotz ausdrücklicher Aufforderung nicht vom Bürgersteig entfernt. Angesichts dieses Sachverhaltes sehe ich überhaupt keine Veranlassung, das Knöllchen zurückzunehmen. Unsere Mitarbeiter haben korrekt gehandelt.“ Daraufhin entgegnete mir der Betroffene etwa wie folgt: „Moment, Herr Runzheimer, die haben mich gar nicht ermahnt. Mit mir hat an diesem Tag kein Ordnungspolizist gesprochen.“ Darauf sagte ich ihm nochmals, dass mir meine Leute gerade das Gegenteil erklärt hätten. Herr X. aber blieb bei seiner Aussage, dass ihn niemand ermahnt habe. Angesichts dieses offensichtlichen Widerspruchs teilte ich Herrn X. mit, dass ich erneut meine Mitarbeiter befragen und ihn anschließend wieder anrufen würde. Nachdem der stellvertretende Amtsleiter nochmal einen der Ordnungspolizisten über den Vorgang befragt hatte, rief mich er mich erneut an und erklärte folgendes: Ja, das stimme, die hätten ihn nicht an dem Tag ermahnt, sondern Herr X. habe „schon mal“, also zu einem früheren Zeitpunkt, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren in ähnlicher Angelegenheit bekommen. Dies sei wohl ein Missverständnis gewesen. Darauf entgegnete ich: „Wie könnt ihr mich denn mit so falschen Informationen in ein Gespräch mit einem Bürger schicken?“
Da ich weder bei diesem noch bei irgendeinem anderen Bürger den Eindruck entstehen lassen will, dass die Stadt Melsungen mit falschen Behauptungen arbeite, um ein Ordnungswidrigkeitsverfahren durchzusetzen, wies ich den stellvertretenden Amtsleiter angesichts der falschen Behauptungen, die wir getroffen hatten, an, das Ordnungswidrigkeitsverfahren einzustellen. Anschließend rief ich erneut den Bürger zurück: Ich bestätigte ihm, dass er tatsächlich nicht an diesem Tag von meinen Mitarbeitern ermahnt worden sei und entschuldigte mich für diese falsche Aussage. Ich teilte ihm mit, dass ich angeordnet habe, das Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen ihn einzustellen, da ich nicht möchte, dass der Eindruck entstehen könnte, die Stadt Melsungen würde mit falschen Behauptungen versuchen, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren durchzusetzen. In der Sache ermahnte ich ihn, nicht erneut den Anhänger auf dem Bürgersteig abzustellen und kündigte ihm im Wiederholungsfall ein erneutes Ordnungswidrigkeitsverfahren an.
Soweit der Sachverhalt. Jede und jeder von ihnen mag sich nun selbst ein Urteil darüber machen, ob hier meine Ermessensentscheidung nachzuvollziehen ist und ob ich mich in dieser Angelegenheit korrekt verhalten habe. Ich meine, ich kann meine Entscheidung verantworten. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass ich in den nunmehr sieben Amtsjahren lediglich drei Ordnungswidrigkeitsverfahren selbst eingestellt habe.
Dieser Sachverhalt, den ich gerade geschildert habe, war nicht Gegenstand der heutigen Güteverhandlung und wurde inhaltlich vor dem Arbeitsgericht nicht erörtert.
Wie aber kommt es überhaupt zu dem Arbeitsgerichtsverfahren?
Nachdem ich im vergangenen Jahr, einige Wochen nach oben geschilderten Vorgang, aus meinem Sommerurlaub kam, teilte mir der Amtsleiter des Ordnungsamtes mit, dass sich der Ordnungspolizist entgegen der Anweisung des Amtsleiters geweigert habe, das Verfahren einzustellen, da, und allein das war Gegenstand der arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung, da nach Meinung des Ordnungspolizisten weder ich als Leiter der Ordnungsbehörde, noch der Amtsleiter des Ordnungsamtes berechtigt seien, ein Verfahren einzustellen. Diese, unserer Meinung nach falsche Rechtsauffassung, hat dazu geführt, dass der Ordnungspolizeibeamte die Anweisung seiner Vorgesetzten nicht umgesetzt hat, da er eben der Meinung war, einzig der Ordnungspolizeibeamte selbst sei dazu berechtigt, ein solches Verfahren einzustellen. Es ging also in der arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung um die grundsätzliche Frage, wer ein solches Verfahren einstellen kann.
Im Ergebnis muss man feststellen, dass der Richter des Arbeitsgerichtes, die Rechtsauffassung der Stadt Melsungen teilt.
(Quelle: homberger-anzeiger 27.01.2012)
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